Sie hatten einen Verkehrsunfall? Melden Sie Ihren Schaden über unser Online-Formular!

040. 609 454 800

info@regulatus.de

Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Beratung rund um das Verkehrsrecht. Mit unserer Erfahrung aus über 15.000 Fällen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

Wir gewährleisten Ihnen durch unsere Spezialisierung im Verkehrsrecht eine ideale Interessenvertretung, Anspruchsdurchsetzung und Verteidigung.

Unfallabwicklung

mehr Infos

Sachschaden

mehr Infos

Personenschaden

mehr Infos

Strafrecht

mehr Infos

Downloads

mehr Infos

UNSERE LEISTUNGEN

Unfallabwicklung

Nach einem Verkehrsunfall ist vor allem der Geschädigte mit der Unfallabwicklung oft stark gefordert, zumal die gegnerische Haftpflichtversicherung nichts zu verschenken hat und damit oftmals nicht dasjenige regulieren wird oder will, was dem Geschädigten nach einem Haftpflichtschaden eigentlich zusteht. Wir stehen in diesem Fall für Sie ein und kümmern uns um Ihren Fall!

Behalten Sie das Heft in der Hand

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, dem wird die gegnerische Versicherung allerlei (vermeintlichen) Service anbieten. Diese Angebote hören sich in der Regel blumig an. Es ist auch versicherungsseitig häufig die Rede vom „Rundum-Sorglos-Paket“. Rundum sorglos ist die Versicherung in der Schadenregulierung allerdings nur dann, wenn der Geschädigte nur die billigste Regulierungsvariante kennenlernt und „wählt“.

Der Geschädigte ist vielfach nur sorglos, solange er ahnungslos ist. Dass man hierbei möglicherweise auf Ansprüche verzichtet, merkt der von der Versicherung angeleitete und gesteuerte Geschädigte in der Regel gar nicht. Schadenrechtliche Selbstverständlichkeiten werden als zusätzliche Leistungen der Versicherung angepriesen. Nicht selten erleben wir es, dass Geschädigten sogar falsche Informationen gegeben werden. Fragt der Geschädigte aktiv nach seinen Rechten, wird auch der zuvor freundlich bemühte Ton oft rauer oder sogar schroff.

Wer zahlen muss ist üblicherweise nicht Ihr Freund

Dabei ist es für jedermann verständlich und auf der Hand liegend, dass keine Versicherung jemals auch nur einen Euro mehr bezahlen würde, als irgend nötig. Davon lebt die Versicherung schließlich: so wenig wie möglich zu bezahlen. Insbesondere das Anpreisen von Partnerwerkstätten und die Steuerung der Geschädigten in markenfremde Betriebe geschehen nur zu einem Zweck: es soll gespart werden. Im Haftpflichtfall kann allerdings nur an einer Stelle gespart werden: am Schaden, also beim Geschädigten.

UNSERE LEISTUNGEN

Sachschaden

Im Mittelpunkt der Unfallschadenabwicklung steht häufig das beschädigte Fahrzeug. Die wirtschaftliche Bedeutung eines Fahrzeugschadens ist in der Regel erheblich und dominiert daher oft die Schadenregulierung. Zudem sind die praktischen Auswirkungen des Fahrzeugschadens hoch, insbesondere wenn das Fahrzeug schadenbedingt ausfällt, momentan also nicht genutzt werden kann.

Den Schaden feststellen

Einer der ersten Schritte einer Schadenregulierung ist die Inangriffnahme der Schadenermittlung. Der erste richtige und wichtige Weg zur Ermittlung der Höhe des Sachschadens und zum Zweck der Beweissicherung führt zu einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Dieser begutachtet ihr Fahrzeug und erstellt eine Schadenkalkulation, in der die für die Reparatur erforderlichen Kosten aufgeführt sind. Bei einem Haftpflichtschaden suchen Sie den Sachverständigen aus, nicht die Versicherung. Hier können wir Ihnen mit unserem Partner-Netzwerk behilflich sein und benennen Ihnen einen seriösen Kfz-Sachverständigen, der nicht auf der Lohnliste der Versicherungen steht oder sonstig abhängig ist. Häufig geben Versicherungen an, dass bis zu einer gewissen Schadenhöhe ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht. Dies ist allerdings nur richtig, solange der Versicherung dieser Kostenvoranschlag gefällt. Schickt die Versicherung ungefragt einen eigenen Gutachter zur „Nachbesichtigung“ zur Werkstatt, wird der Reparaturumfang häufig zusammengestrichen. Eine unabhängige Dokumentation bei einem Streit über den erforderlichen Reparaturumfang ist dann mangels Gutachten nicht zur Hand.

Unterschätzen Sie nicht den Mehrwert eines Sachverständigengutachtens

Ein Sachverständigengutachten dient aber nicht dazu, dass die Werkstatt besser abrechnen kann, wie es Versicherung behaupten, sondern hilft dabei, dass ihr Fahrzeug genau in dem Umfang repariert wird, der ein optimales Reparaturergebnis gewährleistet. Daneben ist auch die Prüfung, ob und ggf. in welcher Höhe eine Wertminderung ihres Fahrzeugs eintritt, Aufgabe des Sachverständigen. Feststellungen hierzu können in einem Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht getroffen werden.
Letztlich ist es häufig so, dass auch gute Werkstattmitarbeiter einen Schaden im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlages im hektischen Werkstattalltag nicht so detailliert und genau aufnehmen können, wie dies ein Sachverständiger kann.

Reparaturschaden

Sollte an ihrem Fahrzeug ein Reparaturschaden vorliegen, hat der Fahrzeugeigentümer die Wahl der Abrechnungsart. Wir beraten Sie, ob eine fiktive Schadenabrechnung oder eine Abrechnung auf Grundlage einer Reparaturrechnung zu ihren Plänen einer Instandsetzung passt.

Totalschaden

Im Totalschadenfall sind andere Dinge zu beachten. Liegen die Zahlen dicht beieinander, kann es sein, dass sich die richtige Abrechnungsart danach bestimmt, was Sie als Geschädigter tatsächlich mit ihrem Fahrzeug machen. Ohne professionelle Beratung wird die Versicherung dem Geschädigten immer nur die für sie billigere Variante zukommen lassen. Wir sorgen dafür, dass Ihnen eine transparente Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht und setzen Ihre Entscheidung dann konsequent durch.

Schadens­positionen

Mit den Reparaturkosten oder den Kosten der Ersatzwagenbeschaffung ist der Schaden häufig längst nicht erledigt. Eine drängende Frage ist immer der mögliche Ausfallschaden, der häufig mit einem Mietwagen kompensiert werden muss. Statt der konkreten Abrechnung einer Mietwagenrechnung kann auch eine Nutzungsausfallentschädigung in Geld für einen unfallbedingt eingetretenen Fahrzeugausfall gefordert werden. Beides gibt es nicht voraussetzungslos. Wir klären mit Ihnen ab, was es zu beachten gilt. Abschleppkosten, Zulassungskosten bei einer erforderlichen Ersatzbeschaffung, Finanzierungskosten, Standgebühren, Verschrottungskosten etc. stellen nur eine kleinen Teil der üblicherweise auftretenden Begleitkosten dar, die wir selbstverständlich für Sie miterledigen.

UNSERE LEISTUNGEN

Personenschaden

Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall eine Verletzung erlitten haben stehen auch diesbezüglich Ansprüche gegen den Unfallverursacher und dessen Versicherung im Raum. Im Vordergrund für Geschädigte steht üblicherweise die Frage, ob ein Schmerzensgeldanspruch besteht. Es ist gesetzlich geregelt, dass vom Schädiger wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit eine Entschädigung in Geld auch für Personenschäden, gefordert werden kann.

Keine abschließenden Verhandlungen während der Heilbehandlung

Eine seriöse ärztliche Dokumentation ist die Grundlage für eine geordnete Auseinandersetzung über den Schmerzensgeldanspruch.
Viele Versicherer sind nach wie vor dazu bereit, auf eigene Kosten Arztberichte einzuholen. Einige große Versicherungsunternehmen gehen allerdings dazu über, auf die Beibringungspflicht der Geschädigten zu verweisen. In diesem Fall besprechen wir mit Ihnen die Voraussetzungen und setzen uns mit Ihren Ärzten in Verbindung.
Dabei ist nicht ausser Acht zu lassen, dass leichte Personenschäden häufig bagatellisiert werden, schwerere Verletzungen sollen hingegen schnell erledigt werden. Beides hat seine Gründe. Wir beraten Sie hinsichtlich ihrer Ansprüche und legen zusammen eine individuelle Strategie für ein sinnvolles und erfolgsversprechendes Herangehen an ihre Ansprüche fest. Wichtig ist es immer, sich nicht vorschnell abfinden zu lassen.

Häufig gibt es Irrtümer über die Erstattungsfähigkeit von Erwerbsschäden

Der Geschädigte muss so gestellt werden, wie er ohne schädigendes Ereignis stehen würde. Dies gilt grundsätzlich auch hinsichtlich eines Erwerbsschadens. Bei Arbeitnehmern greifen unsere arbeitsrechtlichen Sicherungsmechanismen, zunächst die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Kommt es aber bei einem längeren Ausfall zu Einbußen verglichen mit dem sonstigen Nettoverdient, müssen Ansprüche gegen Schädiger und Haftpflichtversicherung geprüft und durchgesetzt werden.

Bei Verletzten im Anstellungsverhältnis sind die Berechnungsmethoden weitgehen klar, wohingegen bei Selbständigen die Ermittlung eines zu ersetzenden Netto-Gewinnentgangs äußerst umstritten sind. Auf Grund unserer Erfahrungen im Umgang mit Versicherungen kommen wir auch bei schadenrechtlich schwierig darstellbaren Konstellationen in den allermeisten Fällen zu einem brauchbaren Ergebnis.

Heilbehandlungs­kosten

Die Kosten der Behandlung der unfallbedingt eingetretenen Verletzungen übernimmt grundsätzlich ihre Krankenversicherung – egal ob gesetzlich oder privat oder bei Arbeits-/Wegeunfällen die zuständige Berufsgenossenschaft. Natürlich kümmert sich die zuständige Regressabteilung später dann darum, diese Kosten beim Schädiger bzw. Versicherer zurückzuholen. Dies ist allerdings nicht ihre Baustelle.

Ihre Versicherung benötigt nur einige Grundinformationen von Ihnen. Bei hohen Selbstbeteiligungen in der privaten Krankenversicherung oder Bonusmodellen für Schadenfreiheit kann es sinnvoll sein, die gegnerische Haftpflichtversicherung die angefallenen Kosten direkt erstatten zu lassen. Ob dies in ihrem Fall sinnvoll ist, besprechen wir individuell im Einzelfall. Vermehrte Bedürfnisse, Zuzahlungen etc. können Sie zwecks Erstattung gesondert einreichen.

Auch in diesem Bereich prüfen und beraten wir hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit von Einzelpositionen.

UNSERE LEISTUNGEN

Strafrecht

Oft werden die Folgen eines Verkehrsunfalles unterschätzt. Dabei übersieht man, dass neben dem Ausgleich eines eingetretenen Schadens oft auch strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Fragen zu klären sind. Aber auch ohne dass es zu einem Verkehrsunfall gekommen sein muss, gibt es viele Problembereiche im Verkehrs-, Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Konsequenzen für den Betroffenen sind hier höchst unterschiedlich. Hier können schon Feinheiten in der Stellungnahme einen Unterschied einer strafrechtlichen Ahndung, einer bußgeldrechtlichen Bestrafung oder gar einem Freispruch ausmachen.

Oft werden die Folgen eines Verkehrsverstoßes unterschätzt

Die Folgen einer Verkehrsstraftat oder einer Ordnungswidrigkeit können vielfältig, aber oft von ganz erheblicher Konsequenz sein. Da beispielsweise die Folge vieler dieser Delikte die Entziehung der Fahrerlaubnis oder aber ein Fahrverbot ist, kann ein solches Vergehen sogar zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Je nach beruflicher Stellung und Strafmaß kann auch ohne Verlust des Führerscheins das Ende der beruflichen Laufbahn folgen.
Aber auch „kleinere Delikte“, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen können mittelbar zum Verlust des Führerscheines führen, wenn Punkte in Folge der Ordnungswidrigkeit in das Verkehrszentralregister eingetragen werden. Auch hier sind Feinheiten und Fristen zu beachten.

Sie haben das Recht zu schweigen

Zunächst einmal sollte man sich seiner Rechte bewusst sein. Elementar ist dabei das Aussageverweigerungsrecht, das sowohl im Strafrecht, als auch im Recht der Ordnungswidrigkeiten gilt. Hiervon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen.
Vergessen Sie nicht: man muss Ihnen fehlerhaftes Verhalten nachweisen. Geben Sie der Ermittlungsbehörde zu früh Information, liefern Sie Ermittlungsansätze, die im Falle des Schweigens unter Umständen gar nicht bekannt geworden wären. Alles was Sie am Anfang der Ermittlungen unvorbereitet mitteilen können, können Sie genauso gut später nach Akteneinsicht des gesamten Sachverhaltes mitteilen, wenn es denn erforderlich ist. Dabei sollten Sie nicht vergessen: als Beschuldigter besteht keine Pflicht, vor der Polizei eine Aussage zu dem Vorwurf zu machen. Selbst als Zeuge sind Sie nicht in jedem Fall verpflichtet, Angaben gegenüber der Polizei zu machen. Sofern Sie also die Befürchtung haben, dass Sie sich oder eine Ihnen nahestehende Person belasten, sollten Sie genau prüfen, ob Sie Angaben machen müssen. Fragen Sie also im Zweifel immer vorher einen Profi: uns.
Die Tatsache, dass die Polizei ein Interesse daran hat, dass Sie als Beschuldigter oder Betroffener trotz Ihres Rechtes zu schweigen eine Aussage machen, erkennen Sie daran, dass dieses Schweigerecht, über das Sie belehrt werden müssen, in Anhörungsbögen als „Recht oder Gelegenheit zur Stellungnahme“ dargestellt wird. Wenn Sie also erfahren, dass polizeiliche Ermittlungen gegen Sie laufen, sollten Sie sich an uns wenden. Bis dahin ist es absolut empfehlenswert, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Wir nehmen dann für Sie Akteneinsicht, prüfen alle Ihre Option, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Was kann man Ihnen vorwerfen

Der Deliktskatalog, gerade im Verkehrsstrafrecht, ist umfangreich. Die meisten Vorwürfe betreffen die Fahrerflucht, die Trunkenheit im Verkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs, das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder die fahrlässige Körperverletzung oder Tötung. Die meisten dieser Vorwürfe können häufig zur Entziehung der Fahrerlaubnis, oder aber zur Verhängung eines Fahrverbotes führen. Daneben müssten Sie mit Geldstrafe oder im schlimmsten Fall sogar mit Freiheitsstrafe rechnen.
Was das Recht der Ordnungswidrigkeiten angeht, so gibt es umfangreiche Katalogtaten. Am bekanntesten sind hier die Geschwindigkeitsverstöße. Daneben führen oft Abstandsprobleme, Rotlichtverstöße und Gefährdungstatbestände wie beispielsweise Missachtung der Vorfahrt zu behördlichen Ermittlungen. Auch hier können und müssen Sie gegebenenfalls mit Geldbußen und Fahrverboten rechnen. Die konkrete Folge ist immer abhängig davon, wie gravierend der Verstoß ist.
Aus Sicht der Verteidigung macht es auch hier durchaus Sinn, im Einzelfall zu prüfen, ob ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid Sinn macht. Auch hier gilt: Machen Sie als Betroffener nach Möglichkeit gegenüber der Behörde keine Angaben.

UNSERE LEISTUNGEN

Downloads

Formulare zum Downlaod: Anbei finden Sie unsere Downloadformulare. Bitte denken Sie daran diese händisch zu unterschreiben, da diese sonst keine Gültigkeit haben. Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte!